Abholung von Medikamenten in unserer Praxis
Sie brauchen für Ihr Haustier ein Medikament und möchten dieses bei uns abholen? Dann gibt es ein paar Dinge zu beachten. An dieser Stelle mal einen Überblick über die rechtlich zulässigen Möglichkeiten .
Tierärzte betreiben eine sogenannte „Tierärztliche Hausapotheke“. Hierbei handelt es sich aber nicht einfach nur um eine „normale“ Apotheke für Tiere. Es gibt einen wichtigen Unterschied: Wir dürfen nur Medikamente für von uns behandelten Tiere abgeben.
Was heißt das konkret? Ein paar Fallbeispiele:
Sie sind mit Ihrem Tier mindestens einmal pro Jahr, z.B. im Rahmen der jährlichen Untersuchung bei uns?
Die Abholung von Medikamenten für die Parasitenprophylaxe bzw. -behandlung, wie Wurmkuren, Mittel gegen Zecken und Flöhe, ist i.d.R. möglich.
Sie waren mit Ihrem Tier noch nicht bei uns?
Eine Abgabe von Medikamenten ist nur nach einer Untersuchung möglich. Dies gilt auch für Medikamente zur Parasitenbehandlung und -prophylaxe, da diese verschreibungspflichtig sind.
Ihr Tier benötigt ein Dauermedikament, wie z.B. Schmerzmittel, Herzmedikamente, etc.?
Eine Abgabe ohne Vorstellung des Tieres ist möglich, wenn das Tier mindestens einmal pro Jahr bei uns untersucht wurde.
Sie haben ein Rezept eines anderen Tierarztes?
Eine Abgabe ist nicht möglich. Wir dürfen Medikamente ausschließlich nur an „unsere“ Patienten abgeben, auch wenn eine Verschreibung einer Kollegin/eines Kollegen vorliegt.
Ihr Tier ist bei uns Patient und benötigt ein Antibiotikum?
Vor der Abgabe von Antibiotika ist immer eine Untersuchung notwendig. Dies gilt z.B. auch für antibiotikahaltige Augenpräparate.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe! Wir möchten Sie damit nicht Ärgern oder mehr Geld verdienen, in dem wir Ihnen eine Untersuchung „aufzwingen“. Wenn wir uns aber nicht an diese Vorgaben halten, riskieren wir, unsere tierärztliche Zulassung zu verlieren.
Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis und auch darum, Ihren Ärger nicht an uns auszulassen. Im Ärger-Fall wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ämter. Wir können an diesem Umstand nichts ändern.
Beispiel „Wilde Katzen“ & Entwurmung
Immer wieder werden wir z.B. um Wurmkuren für „wilde“ Katzen gebeten. Also Katzen, die weder händel-, einfang- oder untersuchbar sind. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für diese „Streuner“ engagieren und würden Sie gerne unterstützen. Aber in diesem Falle sind uns die Hände gebunden. Auch auf Nachfrage bei dem für uns zuständigen Veterinäramt gilt: keine Medikamente für Tier, die wir nicht kennen bzw. untersucht haben. Auch hier gilt: Es ist keine böse Absicht von uns, sondern unsere gesetzliche Vorgabe, an die wir uns zu halten haben.