Abholung von Medikamenten in unserer Praxis

Sie brau­chen für Ihr Haus­tier ein Medi­ka­ment und möchten dieses bei uns abholen? Dann gibt es ein paar Dinge zu beach­ten. An dieser Stelle mal einen Über­blick über die recht­lich zuläs­si­gen Möglichkeiten .

Tier­ärz­te betrei­ben eine soge­nann­te „Tier­ärzt­li­che Haus­apo­the­ke“. Hierbei handelt es sich aber nicht einfach nur um eine „normale“ Apo­the­ke für Tiere. Es gibt einen wich­ti­gen Unter­schied: Wir dürfen nur Medi­ka­men­te für von uns behan­del­ten Tiere abgeben.

Was heißt das konkret? Ein paar Fallbeispiele:

Sie sind mit Ihrem Tier mindestens einmal pro Jahr, z.B. im Rahmen der jährlichen Untersuchung bei uns?

Die Abho­lung von Medi­ka­men­ten für die Para­si­ten­pro­phy­la­xe bzw. -behand­lung, wie Wurm­ku­ren, Mittel gegen Zecken und Flöhe, ist i.d.R. möglich.

Sie waren mit Ihrem Tier noch nicht bei uns?

Eine Abgabe von Medi­ka­men­ten ist nur nach einer Unter­su­chung möglich. Dies gilt auch für Medi­ka­men­te zur Para­si­ten­be­hand­lung und -pro­phy­la­xe, da diese ver­schrei­bungs­pflich­tig sind.

Ihr Tier benötigt ein Dauermedikament, wie z.B. Schmerzmittel, Herzmedikamente, etc.?

Eine Abgabe ohne Vor­stel­lung des Tieres ist möglich, wenn das Tier min­des­tens einmal pro Jahr bei uns unter­sucht wurde.

Sie haben ein Rezept eines anderen Tierarztes?

Eine Abgabe ist nicht möglich. Wir dürfen Medi­ka­men­te aus­schließ­lich nur an „unsere“ Pati­en­ten abgeben, auch wenn eine Ver­schrei­bung einer Kollegin/eines Kol­le­gen vorliegt.

Ihr Tier ist bei uns Patient und benötigt ein Antibiotikum?

Vor der Abgabe von Anti­bio­ti­ka ist immer eine Unter­su­chung not­wen­dig. Dies gilt z.B. auch für anti­bio­ti­ka­hal­ti­ge Augenpräparate.

Es handelt sich hierbei um eine gesetz­li­che Vorgabe! Wir möchten Sie damit nicht Ärgern oder mehr Geld ver­die­nen, in dem wir Ihnen eine Unter­su­chung „auf­zwin­gen“. Wenn wir uns aber nicht an diese Vor­ga­ben halten, ris­kie­ren wir, unsere tier­ärzt­li­che Zulas­sung zu verlieren.

Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Ver­ständ­nis und auch darum, Ihren Ärger nicht an uns aus­zu­las­sen. Im Ärger-Fall wenden Sie sich bitte an die zustän­di­gen Ämter. Wir können an diesem Umstand nichts ändern.

Bei­spiel „Wilde Katzen“ & Entwurmung

Immer wieder werden wir z.B. um Wurm­ku­ren für „wilde“ Katzen gebeten. Also Katzen, die weder händel-, einfang- oder unter­such­bar sind. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für diese „Streu­ner“ enga­gie­ren und würden Sie gerne unter­stüt­zen. Aber in diesem Falle sind uns die Hände gebun­den. Auch auf Nach­fra­ge bei dem für uns zustän­di­gen Vete­ri­när­amt gilt: keine Medi­ka­men­te für Tier, die wir nicht kennen bzw. unter­sucht haben. Auch hier gilt: Es ist keine böse Absicht von uns, sondern unsere gesetz­li­che Vorgabe, an die wir uns zu halten haben.