Ab in den Urlaub.

Der Sommer ruft und die Urlaubs­zeit naht. Viele Tier­be­sit­zer nehmen ihren Lieb­ling mit in’s Ausland. Dabei gibt es Einiges zu beachten:

Reisen inerhalb der EU.

Für eine Reise ins Ausland inner­halb der EU benö­tigt der Hund und die Katze:

  • EU-Heim­tier­aus­weis (blauer Impfausweis)
  • Kenn­zeich­nung mittels Transponderchip
  • gültige Toll­wut­imp­fung

Tollwutimpfung

Für die Toll­wut­imp­fung muss das Tier min­des­tens 12 Wochen alt sein. 3 Wochen (21 Tage) nach der Toll­wut­imp­fung ist diese offi­zi­ell gültig. Das heißt, Welpen müssen min­des­tens 15 Wochen (12 Wochen + 3 Wochen) alt sein, bevor sie ins Ausland reisen dürfen. 

Eine Auf­fri­schungs­imp­fung (also nicht die 1. Toll­wut­imp­fung) muss ent­spre­chend der Her­stel­ler­emp­feh­lun­gen vor­ge­nom­men werden. Ist dies der Fall, ist die Auf­fri­schung unmit­tel­bar gültig.

Bei­spiel:
Die Toll­wut­imp­fung erfolg­te am 01.01.2013. Der Her­stel­ler emp­fiehlt die Impfung alle 3 Jahre zu wie­der­ho­len. Somit gilt die Impfung bis zum 01.01.2016. Wenn die Auf­fri­schungs­imp­fung bis zum 01.01.2016 erfolgt, gilt der Impf­schutz unmit­tel­bar wieder für 3 Jahre. Wenn aber erst am 02.01.2016 geimpft wird (die Impfung also offi­zi­ell abge­lau­fen ist), müssen wieder 21 Tage „War­te­zeit“ beach­tet werden, bevor die Impfung wieder gültig ist.

Wichtig: Es gilt das „gültig bis“ Datum im Impf­aus­weis! Wenn der Impf­stoff zwar 3 Jahre schützt, der Tier­arzt aber nur eine Gül­tig­keit vom einem Jahr ein­trägt, ist die Impfung auch nur ein Jahr gültig! Kor­rek­tu­ren im Impf­aus­weis sind nicht erlaubt, da dies den Tat­be­stand einer Doku­men­ten­fäl­schung erfül­len würde.

Diese Rege­lun­gen gelten für die gesamte EU.

Dies sind aktuell (August 2016) folgende Länder:

Belgien, Bul­ga­ri­en, Däne­mark, Deutsch­land, Estland, Finn­land, Frank­reich, Grie­chen­land, Großbritannien/Nordirland (ACHTUNG Brexit?!), Irland, Kroa­ti­en, Lett­land, Litauen, Luxem­burg, Malta, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Polen, Por­tu­gal, Rumä­ni­en, Schwe­den, Slo­wa­ki­sche Repu­blik, Slo­we­ni­en, Spanien, Tsche­chi­en, Ungarn und Zypern.

Reisen außerhalb der EU.

Für Reisen in Länder außer­halb der EU gelten oft geson­der­te Reisebestimmungen. 
Es wird unter­schie­den in:

Gelistete Drittländer (Teil 1):

Andorra, Färöer, Gibral­tar, Grön­land, Island, Liech­ten­stein, Monaco, Nor­we­gen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt

Für die Wie­der­ein­rei­se nach Deutsch­land aus diesen Staaten gelten die EU-Bestim­mun­gen (siehe oben). Für die Ein­rei­se in diese Staaten gelten unter Umstän­den geson­der­te Regelungen.

Gelistete Drittländer (Teil 2):

unter anderem: USA, Kanada, Aus­tra­li­en, etc. 

Es gelten even­tu­ell weitere Ein­rei­se­be­stim­mun­gen. Diese am besten vor der Reise beim zustän­di­gen Kon­su­lat erfragen.

Nicht gelistete Drittländer:

Für alle Länder, welche weder zur EU, noch zu den gelis­te­ten Dritt­län­dern zählen, gelten sehr unter­schied­li­che Ein­rei­se­be­stim­mun­gen. Aber es sind unter Umstän­den wich­ti­ge Vor­keh­run­gen VOR Rei­se­be­ginn zu treffen, damit die Wie­der­ein­rei­se aus diesen Ländern nach Deutsch­land pro­blem­los klappt.

Beispiel Türkei

Ein­rei­se:
Impfung gegen Par­vo­vi­ro­se, Staupe, Hepa­ti­tis, Lep­tos­pi­ro­se und Tollwut. Tier­ärzt­li­ches Gesund­heits- und Impfzeugnis

WICHTIG: Für die Wie­der­ein­rei­se nach Deutsch­land aus der Türkei muss ein Tollwut-Anti­kör­per­test mit­ge­führt werden!

Im besten Falle, findet dieser Test noch in Deutsch­land statt. Beach­ten Sie aber, dass es bis zu 3 Wochen dauern kann, bis das Test­ergeb­nis da ist! Spon­tan­rei­sen fallen damit meist ins Wasser!

Was pas­siert, wenn Sie keinen Anti­kör­per-Test für Ihr Tier haben? Dann müssen Sie den Test im Ausland machen lassen. Aller­dings müssen Sie eine War­te­zeit von 3 Monaten (!) zwi­schen Blut­ent­nah­me und Ein­rei­se nach Deutsch­land einhalten. 

Im Klar­text: Ohne Tollwut-Anti­kör­per­test muss der Test (in diesem Bei­spiel) in der Türkei erfol­gen und Ihr Tier muss min­des­tens 3 Monate in der Türkei bleiben, bevor es wieder nach Deutsch­land ein­rei­sen kann!

Noch was anderes außer Impfungen?

Für manche Länder (auch EU!) gelten noch zusätz­li­che Anfor­de­run­gen für die Einreise:

Bei­spiel Großbritanien/Nordirland:
Hunde müssen 24 bis 120 Stunden vor Ein­rei­se gegen Band­wür­mer behan­delt werden. Die Behand­lung muss im Impf­aus­weis durch einen Tier­arzt doku­men­tiert werden.

Das DR.TIER-Fazit:

Planen Sie Ihre Reise früh­zei­tig, vor allem wenn die Reise außer­halb der EU statt­fin­det. Sie erspa­ren sich und Ihrem Lieb­ling viele Pro­ble­me und Stress.

Wir beraten Sie gerne!

TIPP: Auf www.petsontour.de finden Sie aktu­el­le Rei­se­be­stim­mung für Ihre Urlaubsplanung.

Zum Thema Google: 
Natür­lich bietet das Inter­net viele Mög­lich­kei­ten, Infor­ma­ti­on zu finden. Achten Sie aber unbe­dingt darauf, dass die Infor­ma­tio­nen aktuell sind! Am besten eigenen sich hier öffent­li­che Seiten, z.B. Aus­wär­ti­ges Amt bzw. die Kon­su­lat­sei­ten der jewei­li­gen Länder. Im Zweifel rufen Sie bitte beim zustän­di­gen Kon­su­lat an und infor­mie­ren Sie sich über die aktu­ells­ten Einreisebestimmungen.

Wenn Sie dies alles beach­ten, steht einem unge­trüb­ten Urlaub mit Hund und Katze nichts im Wege!

 

Noch Fragen?

Dann schrei­ben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Herz­lichst, Ihr 

DR.TIER
Dr. med. vet. Stefan Kuscha
Egma­ting. München.