Ab in den Urlaub.
Der Sommer ruft und die Urlaubszeit naht. Viele Tierbesitzer nehmen ihren Liebling mit in’s Ausland. Dabei gibt es Einiges zu beachten:
Reisen inerhalb der EU.
Für eine Reise ins Ausland innerhalb der EU benötigt der Hund und die Katze:
- EU-Heimtierausweis (blauer Impfausweis)
- Kennzeichnung mittels Transponderchip
- gültige Tollwutimpfung
Tollwutimpfung
Für die Tollwutimpfung muss das Tier mindestens 12 Wochen alt sein. 3 Wochen (21 Tage) nach der Tollwutimpfung ist diese offiziell gültig. Das heißt, Welpen müssen mindestens 15 Wochen (12 Wochen + 3 Wochen) alt sein, bevor sie ins Ausland reisen dürfen.
Eine Auffrischungsimpfung (also nicht die 1. Tollwutimpfung) muss entsprechend der Herstellerempfehlungen vorgenommen werden. Ist dies der Fall, ist die Auffrischung unmittelbar gültig.
Beispiel:
Die Tollwutimpfung erfolgte am 01.01.2013. Der Hersteller empfiehlt die Impfung alle 3 Jahre zu wiederholen. Somit gilt die Impfung bis zum 01.01.2016. Wenn die Auffrischungsimpfung bis zum 01.01.2016 erfolgt, gilt der Impfschutz unmittelbar wieder für 3 Jahre. Wenn aber erst am 02.01.2016 geimpft wird (die Impfung also offiziell abgelaufen ist), müssen wieder 21 Tage „Wartezeit“ beachtet werden, bevor die Impfung wieder gültig ist.
Diese Regelungen gelten für die gesamte EU.
Dies sind aktuell (August 2016) folgende Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland (ACHTUNG Brexit?!), Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Reisen außerhalb der EU.
Für Reisen in Länder außerhalb der EU gelten oft gesonderte Reisebestimmungen.
Es wird unterschieden in:
Gelistete Drittländer (Teil 1):
Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
Für die Wiedereinreise nach Deutschland aus diesen Staaten gelten die EU-Bestimmungen (siehe oben). Für die Einreise in diese Staaten gelten unter Umständen gesonderte Regelungen.
Gelistete Drittländer (Teil 2):
unter anderem: USA, Kanada, Australien, etc.
Es gelten eventuell weitere Einreisebestimmungen. Diese am besten vor der Reise beim zuständigen Konsulat erfragen.
Nicht gelistete Drittländer:
Für alle Länder, welche weder zur EU, noch zu den gelisteten Drittländern zählen, gelten sehr unterschiedliche Einreisebestimmungen. Aber es sind unter Umständen wichtige Vorkehrungen VOR Reisebeginn zu treffen, damit die Wiedereinreise aus diesen Ländern nach Deutschland problemlos klappt.
Beispiel Türkei
Einreise:
Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut. Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis
Im besten Falle, findet dieser Test noch in Deutschland statt. Beachten Sie aber, dass es bis zu 3 Wochen dauern kann, bis das Testergebnis da ist! Spontanreisen fallen damit meist ins Wasser!
Was passiert, wenn Sie keinen Antikörper-Test für Ihr Tier haben? Dann müssen Sie den Test im Ausland machen lassen. Allerdings müssen Sie eine Wartezeit von 3 Monaten (!) zwischen Blutentnahme und Einreise nach Deutschland einhalten.
Noch was anderes außer Impfungen?
Für manche Länder (auch EU!) gelten noch zusätzliche Anforderungen für die Einreise:
Beispiel Großbritanien/Nordirland:
Hunde müssen 24 bis 120 Stunden vor Einreise gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Behandlung muss im Impfausweis durch einen Tierarzt dokumentiert werden.
Das DR.TIER-Fazit:
Planen Sie Ihre Reise frühzeitig, vor allem wenn die Reise außerhalb der EU stattfindet. Sie ersparen sich und Ihrem Liebling viele Probleme und Stress.
Wir beraten Sie gerne!
Zum Thema Google:
Natürlich bietet das Internet viele Möglichkeiten, Information zu finden. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass die Informationen aktuell sind! Am besten eigenen sich hier öffentliche Seiten, z.B. Auswärtiges Amt bzw. die Konsulatseiten der jeweiligen Länder. Im Zweifel rufen Sie bitte beim zuständigen Konsulat an und informieren Sie sich über die aktuellsten Einreisebestimmungen.
Wenn Sie dies alles beachten, steht einem ungetrübten Urlaub mit Hund und Katze nichts im Wege!
Noch Fragen?
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Herzlichst, Ihr
DR.TIER
Dr. med. vet. Stefan Kuscha
Egmating. München.